Die Einhaltung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) ist für alle Unternehmen, die in Europa personenbezogene Daten verarbeiten, von entscheidender Bedeutung.
Die 2018 in Kraft getretene DSGVO legt strenge Verpflichtungen fest , um sicherzustellen, dass die Informationen von Einzelpersonen auf sichere und transparente Weise gesammelt, gespeichert und verwendet werden.
Die Einhaltung aller Anforderungen der DSGVO kann jedoch komplex erscheinen. Ein strukturierter Ansatz, der auf regelmäßigen Tests und systematischen Überprüfungen beruht, ist unerlässlich, um Ihre Compliance zu bewerten und aufrechtzuerhalten.
Aber was muss dann konkret getestet und überprüft werden?
In diesem Artikel finden Sie eine umfassende Checkliste, die Sie bei der Einhaltung der DSGVO unterstützt.
Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) ist ein europäisches Regelwerk, das den Umgang mit personenbezogenen Daten in der gesamten Europäischen Union (EU) vereinheitlicht.
Diese Verordnung macht Unternehmen für das Sammeln, Speichern, Verwenden und Übertragen von personenbezogenen Daten verantwortlich. Sie soll die Rechte der EU-Bürger in Bezug auf Daten verteidigen.
So kann jede betroffene Person :
Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen Unternehmen erhebliche Strafen: Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Dies unterstreicht die Bedeutung einer ständigen Wachsamkeit und einer rigorosen Einhaltung der Vorschriften durch regelmäßige Tests und Überprüfungen.
Die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés(CNIL) definiert fünf Grundprinzipien, um die Einhaltung der DSGVO zu gewährleisten:
1. Zweck: Die Daten müssen für einen bestimmten, ausdrücklichen und rechtmäßigen Zweck gesammelt werden. Sie dürfen nicht für einen anderen Zweck weiterverwendet werden.
2. Relevanz: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für die Erreichung des verfolgten Zwecks unbedingt erforderlich sind.
3. Begrenzte Aufbewahrungsdauer: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für den Zweck, für den sie gesammelt wurden, notwendig ist.
Danach müssen sie unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen gelöscht, anonymisiert oder archiviert werden.
4. Sicherheit: Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten und einen unbefugten Zugriff durch Dritte zu verhindern.
5. Rechte des Einzelnen: Einzelpersonen müssen die Kontrolle über ihre persönlichen Daten behalten.
Jede Person hat folgende Rechte, die sie bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen geltend machen kann:
Die DSGVO gilt für ein breites Spektrum von Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union (EU) ansässig sind oder nicht.
Mit anderen Worten, die Verordnung hat einen extraterritorialen Geltungsbereich, was bedeutet, dass sie auf Organisationen außerhalb der EU angewendet werden kann, wenn sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Die Einhaltung der DSGVO ist verpflichtend für :
Für die Verarbeitung Verantwortliche: Organisationen oder Einzelpersonen, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten festlegen.
Unterauftragsverarbeiter: Stellen, die personenbezogene Daten im Auftrag der für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten.
Betroffene Personen: Einzelpersonen, deren persönliche Daten von einer Organisation gesammelt und verarbeitet werden.
Der erste Schritt besteht darin, die Daten, die Sie sammeln, und ihren Weg durch Ihr Unternehmen zu identifizieren:
Tipp: Führen Sie ein Verzeichnis der Datenverarbeitung, um diese Informationen zu dokumentieren.
Jede Datenerhebung oder -verarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen.
Die richtigen Fragen :
Die Zustimmung ist das Herzstück der DSGVO. Um konform zu sein :
Beispiel: Wenn Sie Newsletter versenden, achten Sie darauf, dass Sie ein nicht vorab angekreuztes Kontrollkästchen haben, damit der Nutzer ausdrücklich seine Zustimmung gibt.
Einige wesentliche Maßnahmen, wenn es um Datensicherheit geht :
Sie haben Rechte über ihre personenbezogenen Daten, und es liegt in Ihrer Verantwortung als Unternehmen, ihnen einfache und zugängliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um diese Rechte auszuüben.
Tipp: Erstellen Sie eine eigene Seite oder eine E-Mail-Adresse, auf der die Nutzer ihre Anfragen stellen können.
Wenn Sie Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragen (Webhoster, CRM, Marketingtools), stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls die DSGVO einhalten:
Wenn Ihre Website Cookies verwendet, informieren Sie Ihre Nutzer und holen Sie ihre Zustimmung ein :
Ihre Datenschutzrichtlinie sollte leicht zugänglich sein (normalerweise über einen Link in der Fußzeile Ihrer Website) und in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein.
Sie muss enthalten:
Führen Sie bei Verarbeitungen mit hohem Risiko (z. B. Sammlung sensibler Daten oder groß angelegte Überwachung) eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Data Protection Impact Ass essment, DIA) durch:
Kein System ist unfehlbar. Im Falle eines Datenlecks :
Mr Suricate unterstützt Sie bei der Einhaltung der DSGVO, indem sie die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer IT-Systeme gewährleistet.
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Unsere Lösungen sind so konzipiert, dass sie Ihnen helfen, die Schlüsselprinzipien der DSGVO einzuhalten: Zweck, Relevanz, Aufbewahrungsdauer, Datensicherheit und Nutzerrechte.
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